Öffentliches Baurecht
Kompetente Unterstützung erhalten Sie von uns auch bei Fragen zum Recht der Bauleitplanung und zum Bauordnungsrecht. Von der Vorbereitung eines Antrags auf Baugenehmigung bis zur Fertigstellung des jeweiligen Bauvorhabens – wir sind für Sie da.
Wir sind vollumfänglich auf Öffentliches Baurecht, Privates Baurecht, Architektenrecht, Immobilienrecht und Vergaberecht und spezialisiert und garantieren Ihnen hierdurch effiziente Umsetzung Ihrer Ziele.
Wir beraten und vertreten Investoren, Bauträger, Bauherren, Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Wohnungskäufer, Immobilienbesitzer, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer.
Durch unsere Doppelqualifikation aus dem Ingenieurbereich und dem Rechtswesen erhalten Sie von uns effizientes und kompetentes Arbeiten.
Baugenehmigung:
Wir begleiten Sie in allen Stadien des Baugenehmigungsverfahrens bis hin zur Erteilung der Baugenehmigung für Ihr Projekt.
Maximale Ausnutzung aller Möglichkeiten
Häufig ist es bereits sinnvoll im Stadium der Planung die Möglichkeiten der Ausnutzung des Grundstückes zu kennen und baurechtliche Beratung einzuholen. Beispielsweise ergeben sich innerhalb der Vorgaben eines Bebauungsplanes häufig umfangreichere Möglichkeiten der Bebauung eines Grundstückes als üblicherweise umgesetzt werden. Unsere Kenntnisse auf dem Gebiet des Bauordnungsrechtes und Bauplanungsrechtes sichern Ihnen die maximale Ausschöpfung Ihres Eigentums.
Durch frühzeitige Gespräche mit den Städten und Gemeinden, deren Einvernehmen regelmäßig erforderlich ist, werden Streitigkeiten von Vornherein vermieden. Hierzu stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren und Freistellungsverfahren:
Häufig werden Bauanträge eingereicht für die überhaupt keine Baugenehmigung erforderlich wäre. Wir beraten Sie zu der Thematik, welcher Umfang an Anzeigen, Mitteilungen und Anträge für Ihr konkretes Bauvorhaben überhaupt nötig ist. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens oder eines Freistellungsverfahrens. Hierdurch können wir für Sie im Ergebnis viel Zeit und Geld einsparen.
Bauen im Außenbereich
Der Spezialfall „Bauen im Außenbereich“ wird von uns in sehr hohem Umfang bearbeitet. Wenn Sie für den Außenbereich ein Bauvorhaben umsetzen möchten, können Sie durch Hinzuziehung unserer anwaltlichen Beratung bereits von Vornherein diejenigen Argumente und Schritte positionieren, die Ihnen zu Ihrem Traumobjekt verhelfen.
Gerichtliche Durchsetzung
Wir vertreten unsere Mandanten vor den Verwaltungsgerichten der Länder und dem Bundesverwaltungsgericht in Klagen zur Abwehr oder Durchsetzung von Baugenehmigungen, Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne, zu Außenbereichssatzungen und sonstigen Satzungen der Bauleitplanung und des Städtebaurechts.
Architektenrecht und Ingenieurrecht
Wir sind vollumfänglich auf Architektenrecht, Privates Baurecht, Immobilienrecht, Vergaberecht und Öffentliches Baurecht spezialisiert und garantieren Ihnen hierdurch effiziente Umsetzung Ihrer Ziele.
Wir beraten und vertreten Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauunternehmen, Investoren, Bauträger, Bauherren, Handwerksbetriebe, Wohnungskäufer, Immobilienbesitzer,
Wir beraten Sie vollumfänglich zum Architektenrecht und zum Ingenieurrecht.
Gerade aufgrund unserer Doppelqualifikation aus dem Fachbereich Architektur und den Rechtswissenschaften erhalten Sie von uns die beste Beratung.
Wir klären Fragen zur Honorarabrechnung und zu Haftungsfragen. Architektenvertragsrecht, Architektenhonorarrecht, Architektenhaftpflichtrecht, Urheberrecht und Berufsrecht sind unsere Spezialgebiete.
Viele Architekten nehmen fälschlicherweise an, dass sich Ihre Rechte und Pflichten nur aus der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) entnehmen lassen würden. Dem ist jedoch nicht so.
Die HOAI regelt die Grenzen des vereinbaren Honorars. Das Vertragsrecht des Architekten ist jedoch grundsätzlich im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) geregelt.
Bereits aus diesem Missverständnis heraus resultieren zahlreiche Defizite in der vertraglichen Abwicklung von Architekten- und Ingenieurleistungen.
Im Schwerpunkt geht es im Bereich des Architektenrechts und des Ingenieurrechts um Fragen des Honorars und um Haftungsfragen wegen Planungsfehlern und Objektüberwachungsfehlern des Architekten.
Im Bereich des Honorarrechts stellt sich häufig die Frage der Abgrenzung von Tätigkeiten im Rahmen einer bloßen Akquisition im Vergleich zum Abschluss eines Architektenvertrages und den hieraus resultierenden Honoraransprüchen.
Wir empfehlen die Hinzuziehung unserer Rechtsberatung bereits frühzeitig, da vor allem Themen wie Baukostenlimit, Bausummengarantie und Baukosten als Beschaffenheitsvereinbarung eine finanziell derart große Rolle spielen, die unbedingt zwischen den Vertragsparteien zu aller Zufriedenheit geklärt und vertraglich fixiert werden soll.
Immobilienrecht
Wir sind vollumfänglich auf Immobilienrecht, Privates Baurecht, Architektenrecht, Immobilienrecht, Vergaberecht und Öffentliches Baurecht spezialisiert und garantieren Ihnen hierdurch effiziente Umsetzung Ihrer Ziele.
Wir beraten und vertreten Investoren, Immobilienbesitzer, Bauunternehmen, Bauträger, Bauherren, Handwerksbetriebe, Wohnungskäufer, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer.
Im Bereich des Immobilienkaufrechts erhalten Sie von uns optimierte Verträge wie beispielsweise Grundstückskaufverträge, Wohnungskaufverträge, Bauverträge, Teilungserklärungen, Maklerverträge.
Im Maklerrecht beraten und vertreten wir Investoren und Immobilienmakler.