Oeffentliches Baurecht

Öffentliches Baurecht

Kompetente Unter­stütz­ung er­halten Sie von uns auch bei Fragen zum Recht der Bau­leit­planung und zum Bau­ordnungs­recht. Von der Vor­be­reitung eines An­trags auf Bau­ge­nehmigung bis zur Fertig­stellung des jeweiligen Bau­vor­habens – wir sind für Sie da.

Wir sind voll­umfäng­lich auf Öffentliches Bau­recht, Privates Baurecht, Architekten­recht, Immobilien­recht und Vergabe­recht und spezialisiert und garantieren Ihnen hier­durch effiziente Um­setzung Ihrer Ziele.

Wir beraten und ver­treten Investoren, Bauträger, Bau­herren, Bau­unternehmen, Hand­werks­be­triebe, Wohnungs­käufer, Immobilien­besitzer, Architekten, Ingenieure, Projekt­steuerer.
Durch unsere Doppel­qualifikation aus dem Ingenieur­bereich und dem Rechts­wesen erhalten Sie von uns effizientes und kompetentes Arbeiten.
Bau­ge­nehmigung:
Wir begleiten Sie in allen Stadien des Bau­genehmigungs­verfahrens bis hin zur Er­teilung der Bau­genehmigung für Ihr Projekt.

Maximale Aus­nutzung aller Möglich­keiten
Häufig ist es bereits sinn­voll im Stadium der Planung die Möglich­keiten der Aus­nutzung des Grund­stückes zu kennen und bau­recht­liche Be­ratung ein­zu­holen. Beispiels­weise ergeben sich innerhalb der Vorgaben eines Bebauungs­planes häufig um­fang­reichere Möglich­keiten der Be­bauung eines Grund­stückes als üblicher­weise umgesetzt werden. Unsere Kennt­nisse auf dem Gebiet des Bau­ordnungs­rechtes und Bauplanungsrechtes sichern Ihnen die maximale Aus­schöpfung Ihres Eigen­tums.
Durch frühzeitige Gespräche mit den Städten und Gemeinden, deren Ein­vernehmen regelmäßig erforderlich ist, werden Streitig­keiten von Vorn­herein ver­mieden. Hierzu stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Verein­fachtes Ge­nehmigungs­verfahren und Freistellungs­ver­fahren:
Häufig werden Bau­anträge eingereicht für die überhaupt keine Bau­genehmigung erforder­lich wäre. Wir beraten Sie zu der Thematik, welcher Um­fang an An­zeigen, Mit­teil­ungen und An­träge für Ihr konkretes Bau­vor­haben überhaupt nötig ist. Wir beraten Sie zu den Möglich­keiten eines ver­einfachten Ge­nehmigungs­verfahrens oder eines Frei­stellungs­verfahrens. Hierdurch können wir für Sie im Ergebnis viel Zeit und Geld einsparen.

Bauen im Außen­bereich
Der Spezialfall „Bauen im Außenbereich“ wird von uns in sehr hohem Um­fang be­arbeitet. Wenn Sie für den Außen­be­reich ein Bau­vor­haben umsetzen möchten, können Sie durch Hin­zu­ziehung unserer anwalt­lichen Be­ratung bereits von Vorn­herein die­jenigen Argumente und Schritte positionieren, die Ihnen zu Ihrem Traum­objekt verhelfen.

Gerichtliche Durch­setzung
Wir vertreten unsere Mandanten vor den Verwaltungs­gerichten der Länder und dem Bundes­verwaltungs­gericht in Klagen zur Abwehr oder Durch­setzung von Bau­genehmig­ungen, Normen­kontroll­verfahren gegen Be­bauungs­pläne, zu Außen­bereichs­satzungen und sonstigen Satzungen der Bau­leit­planung und des Städte­baurechts.

Architektenrecht und Ingenieurrecht
Wir sind vollumfänglich auf Architekten­recht, Privates Baurecht, Immobilienrecht, Vergaberecht und Öffentliches Baurecht spezialisiert und garantieren Ihnen hierdurch effiziente Umsetzung Ihrer Ziele.
Wir beraten und vertreten Architekten, Ingenieure, Projekt­steuerer, Bau­unter­nehmen, Investoren, Bau­träger, Bau­herren, Handwerks­betriebe, Wohnungs­käufer, Immobilien­besitzer,
Wir beraten Sie voll­umfänglich zum Architekten­recht und zum Ingenieur­recht.
Gerade aufgrund unserer Doppel­qualifikation aus dem Fach­bereich Architektur und den Rechts­wissen­schaften erhalten Sie von uns die beste Beratung.
Wir klären Fragen zur Honorar­abrechnung und zu Haftungs­fragen. Architekten­ver­trags­recht, Architekten­honorarrecht, Architekten­haftpflichtrecht, Ur­heberrecht und Berufs­recht sind unsere Spezial­gebiete.
Viele Architekten nehmen fälschlicherweise an, dass sich Ihre Rechte und Pflichten nur aus der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) entnehmen lassen würden. Dem ist jedoch nicht so.
Die HOAI regelt die Grenzen des vereinbaren Honorars. Das Vertrags­recht des Architekten ist jedoch grundsätzlich im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) geregelt.
Bereits aus diesem Missverständnis heraus resultieren zahlreiche Defizite in der vertraglichen Abwicklung von Architekten- und Ingenieurleistungen.
Im Schwerpunkt geht es im Bereich des Architekten­rechts und des Ingenieur­rechts um Fragen des Honorars und um Haftungs­fragen wegen Planungs­fehlern und Objekt­überwachungs­fehlern des Architekten.
Im Bereich des Honorar­rechts stellt sich häufig die Frage der Abgrenzung von Tätigkeiten im Rahmen einer bloßen Akquisition im Vergleich zum Abschluss eines Architekten­vertrages und den hieraus resultierenden Honorar­ansprüchen.
Wir empfehlen die Hin­zu­ziehung unserer Rechts­be­ratung bereits früh­zeitig, da vor allem Themen wie Bau­kosten­limit, Bau­summen­garantie und Baukosten als Be­schaffen­heits­verein­barung eine finanziell derart große Rolle spielen, die unbedingt zwischen den Vertrags­parteien zu aller Zu­frieden­heit geklärt und vertraglich fixiert werden soll.

Immobilienrecht
Wir sind voll­umfänglich auf Immobilien­recht, Privates Baurecht, Architekten­recht, Immobilien­recht, Vergabe­recht und Öffentliches Baurecht spezialisiert und garantieren Ihnen hierdurch effiziente Umsetzung Ihrer Ziele.
Wir beraten und vertreten Investoren, Immobilien­besitzer, Bau­unter­nehmen, Bau­träger, Bau­herren, Handwerks­betriebe, Wohnungs­käufer, Architekten, Ingenieure, Projekt­steuerer.
Im Bereich des Immobilien­kaufrechts erhalten Sie von uns optimierte Verträge wie beispielsweise Grundstücks­kauf­verträge, Wohnungs­kauf­verträge, Bau­verträge, Teilungs­erklärungen, Makler­verträge.
Im Makler­recht beraten und vertreten wir In­vestoren und Immobilien­makler.